§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes
Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach §
25 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen.
Frühere Fassungen von § 26 IfSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin
V. v. 21.04.2004 BGBl. I S. 632; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.02.2016 BGBl. I S. 179
Zivildienstgesetz (ZDG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2005 BGBl. I S. 1346, 2301; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Artikel 3 IGV-DGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... gefasst: „§ 25 Ermittlungen". c) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes". ... c) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes". d) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt ... 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt." 10. Die §§ 26 und 27 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes ... 10. Die §§ 26 und 27 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung ... 14. In § 69 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§§ 25 und 26 " durch die Angabe „§ 25" ersetzt. 15. § 73 Absatz 1 wird wie ... geändert: a) In den Nummern 3, 4 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 25 Absatz 2" ersetzt. b) In Nummer 6 ... „§ 25 Absatz 2" ersetzt. b) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 26 Abs. 2" durch die Angabe „§ 25 Absatz 3" und die Angabe „§ 26 Abs. ... 26 Abs. 2" durch die Angabe „§ 25 Absatz 3" und die Angabe „§ 26 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25 Absatz 4" ersetzt. c) In Nummer 11 ... „§ 25 Absatz 4" ersetzt. c) In Nummer 11 wird die Angabe „§ 26 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25 Absatz 4" ...
Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Baden-Württemberg)
B. v. 21.12.2012 BGBl. I S. 2726
Bekanntmachung LRAbwBek ... Tag des Inkrafttretens § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 des Infek- tionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das ...
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