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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2027

§ 26 - Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV)

V. v. 02.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 166
Geltung ab 01.01.2027, abweichend siehe § 96; FNA: 2124-30-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 26 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung



Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet:

Berechneter
Zahlenwert
Note in Worten
(Zahlenwert)
Notendefinition
1,00 bis 1,49 sehr gut
(1)
eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht
1,50 bis 2,49 gut
(2)
eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht
2,50 bis 3,49 befriedigend
(3)
eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
3,50 bis 4,49 ausreichend
(4)
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den
Anforderungen noch entspricht
4,50 bis 5,49 mangelhaft
(5)
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen
lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die
Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
5,50 bis 6,00 ungenügend
(6)
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und selbst die
Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer
Zeit nicht behoben werden können




 

Zitierungen von § 26 PflFAssAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 PflFAssAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflFAssAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 PflFAssAPrV Zulassung zur staatlichen Prüfung
... mit gleicher Gewichtung ein. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 26 zuzuordnen. (6) Die Entscheidung über die Zulassung zur staatlichen ...
§ 32 PflFAssAPrV Note für den schriftlichen Teil
... mit 50 Prozent. (4) Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 26  ...
§ 35 PflFAssAPrV Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
... erbrachte Leistung. (5) Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 26  ...
§ 40 PflFAssAPrV Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachten Leistungen
... erbrachte Leistung. (5) Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 26  ...
§ 43 PflFAssAPrV Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
... ohne Rundung. (4) Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 26 zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote der staatlichen ...