§ 27 - Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026 (Nr. 64); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 2129-63-2 Umweltschutz
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§ 27 Abgabe von Emissionszertifikaten


§ 27 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Verantwortliche geben Emissionszertifikate ab, indem sie Emissionszertifikate für die nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes berichtete Gesamtmenge an Brennstoffemissionen von ihrem Compliance-Konto auf das Abgabekonto transferieren.

(2) Ein abgegebenes Emissionszertifikat kann nicht erneut abgegeben werden.

(3) Soweit der Verantwortliche mehr Emissionszertifikate abgegeben hat, als nach den eingetragenen Brennstoffemissionen für das jeweilige Kalenderjahr abzugeben sind, stellt die zuständige Behörde sicher, dass die nicht benötigten Emissionszertifikate nicht auf in darauffolgenden Jahren entstehende Brennstoffemissionen angerechnet werden.

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Zitierungen von § 27 BEHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 BEHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BEHV Kontostatus
... können nur die Vorgänge und Transaktionen nach den §§ 13, 24, 26 und 27 veranlasst werden. (4) Von Konten im Status „geschlossen" ...
§ 15 BEHV Schließung von Konten
... Verantwortliche für jedes Jahr, in dem eine Emissionshandelspflicht bestand, gemäß § 27 eine Anzahl an Emissionszertifikaten abgegeben hat, die größer oder gleich seinen zu ...
§ 22 BEHV Annullierung abgeschlossener Transaktionen
... gemäß § 23 oder 2. Abgabe von Emissionszertifikaten gemäß § 27 . (2) Der Antrag nach Absatz 1 Nummer 1 muss innerhalb von zehn Arbeitstagen ... der Verantwortliche wegen der Annullierung der Transaktion seine Abgabepflicht gemäß § 27 nicht erfüllen könnte. (4) Die zuständige Behörde stellt sicher, ...
§ 24 BEHV Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung (vom 27.06.2023)
... eine Abgabe gemäß § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Verbindung mit § 27 verwendet werden können, vom Veräußerungskonto auf ein Löschungskonto. ...
Anlage 1 BEHV (zu § 10 Absatz 2) Kontoarten
...  Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 21, 22 und 27 entfällt ... Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 21 bis 27 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5  ...


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