Nichtstaatliche Bewertungsdaten nach
§ 10 und die von der zuständigen Behörde nachträglich angeforderten nichtstaatlichen Fachdaten nach
§ 12 werden nicht öffentlich bereitgestellt.
§ 34 GeolDG Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten ... werden sowie 2. nachgeforderte nichtstaatliche Fachdaten nach § 12 entgegen § 28 öffentlich bereitgestellt werden. Für Verfahren nach den ... § 33 Absatz 1 kann entscheiden, dass nichtstaatliche Bewertungsdaten nach § 10 entgegen § 28 oder entgegen § 29 Absatz 3 in Verbindung mit § 28 öffentlich bereitgestellt ... nach § 10 entgegen § 28 oder entgegen § 29 Absatz 3 in Verbindung mit § 28 öffentlich bereitgestellt werden, wenn die öffentliche Bereitstellung für die ...