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§ 12 - Geologiedatengesetz (GeolDG)

G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1387 (Nr. 30)
Geltung ab 30.06.2020; FNA: 2129-65 Umweltschutz
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§ 12 Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten



Die zuständige Behörde kann die Übermittlung von nichtstaatlichen Fachdaten, die vor dem 30. Juni 2020 in einer geologischen Untersuchung gewonnen worden sind und die bei einer nach § 14 Satz 1 verpflichteten Person noch vorhanden sind, entsprechend § 9 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 verlangen, wenn die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu den in § 1 genannten Zwecken oder andere überwiegende öffentliche Interessen die nachträgliche Übermittlung erfordern.

 
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Zitierungen von § 12 GeolDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 GeolDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeolDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GeolDG Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich
... 6 und 7, die Vorschriften zur Übermittlung geologischer Daten nach den §§ 8 bis 16 sowie die Vorschriften zur Zurverfügungstellung von Daten nach § 33 Absatz 1 bis ...
§ 14 GeolDG Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen
... von Bewertungsdaten auf Grund von § 10 Absatz 2 und von geologischen Fachdaten auf Grund von § 12 ist verpflichtet: 1. wer selbst oder als Beauftragter eine geologische Untersuchung ... nachträglichen Übermittlung von nichtstaatlichen geologischen Fachdaten gemäß § 12 : wer zum Zeitpunkt der Übermittlungsforderung Inhaber der geologischen Daten ist.  ...
§ 16 GeolDG Datenformat
... Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 16 der Richtlinie 2007/2/EG zu beachten. (2) Im Fall des § 12 sind die Daten der zuständigen Behörde, soweit möglich, elektronisch zu ...
§ 28 GeolDG Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12
... der zuständigen Behörde nachträglich angeforderten nichtstaatlichen Fachdaten nach § 12 werden nicht öffentlich ...
§ 33 GeolDG Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben
... nach § 5 auf deren Anfrage hin unentgeltlich zu Verfügung. Die §§ 8 bis 17 bleiben unberührt. (3) Die Absätze 1 und 2 können auch ...
§ 34 GeolDG Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
... bereitgestellt werden sowie 2. nachgeforderte nichtstaatliche Fachdaten nach § 12 entgegen § 28 öffentlich bereitgestellt werden. Für Verfahren ...
§ 39 GeolDG Bußgeldvorschriften
... Anordnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1, § 10 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 12 zuwiderhandelt oder 4. entgegen § 13 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit ...