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§ 29 - Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G)

Artikel 1 G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2768 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1174
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 2122-6 Ärzte und sonstige Heilberufe
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§ 29 Ausbildungsvergütung



(1) Der Ausbildungsträger hat der oder dem Auszubildenden eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung zu gewähren.

(2) Der oder dem Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen

1.
für die Zeit, in der die oder der Auszubildende teilnimmt

a)
am theoretischen und praktischen Unterricht,

b)
an Prüfungen und

c)
an Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden, oder

2.
bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn

a)
Bestandteile der Ausbildung, für die die oder der Auszubildende sich bereitgehalten hat, nicht durchgeführt werden oder

b)
die oder der Auszubildende ihre oder seine Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis nicht erfüllen kann aus Gründen, die er oder sie nicht zu verschulden hat.



 

Zitierungen von § 29 ATA-OTA-G

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 ATA-OTA-G verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATA-OTA-G selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 ATA-OTA-G Nichtigkeit von Vereinbarungen
... Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten der oder des Auszubildenden von den §§ 26 bis 35 abweicht, ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Vereinbarung über  ...
§ 37 ATA-OTA-G Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften (vom 01.01.2022)
... §§ 26 bis 36 finden keine Anwendung auf Auszubildende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

MTA-Reform-Gesetz
G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274
Artikel 11 MTARefG Änderung des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
... 37 Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften Die §§ 26 bis 36 finden keine Anwendung auf Auszubildende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder ...