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§ 29 - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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§ 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden



(1) Bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach § 20 und des Transmissionswärmeverlustes von aneinandergereihten Wohngebäuden werden Gebäudetrennwände zwischen

1.
Gebäuden, die nach ihrem Verwendungszweck auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nicht berücksichtigt,

2.
Wohngebäuden und Gebäuden, die nach ihrem Verwendungszweck auf Innentemperaturen von mindestens 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius beheizt werden, bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor nach DIN V 18599-2: 2018-09 oder bis zum 31. Dezember 2023 auch nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-03, gewichtet und

3.
Wohngebäuden und Gebäuden oder Gebäudeteilen, in denen keine beheizten Räume im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 4 vorhanden sind, bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperaturfaktor in Höhe von 0,5 gewichtet.

(2) Werden beheizte Teile eines Gebäudes getrennt berechnet, ist Absatz 1 Nummer 1 sinngemäß für die Trennflächen zwischen den Gebäudeteilen anzuwenden.

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Zitierungen von § 29 GModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 GModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 GModG Gesamtenergiebedarf (vom 01.01.2023)
... 20, der §§ 22 bis 24, des § 25 Absatz 1 bis 3 und 10, der §§ 26 bis 29 , des § 31 und des § 33 zu ...
§ 33 GModG Andere Berechnungsverfahren (vom 29.07.2026)
... Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren und Maßgaben nach den §§ 20 bis 30 durch dynamisch-thermische Simulationsrechnungen ermittelt werden oder es sind hierfür ...
§ 38 GModG Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes (vom 29.07.2026)
... 1 und 2 unter Beachtung der Maßgaben nach § 20 Absatz 3 bis 6, der §§ 22 bis 30 und der §§ 32 und 33 sowie nach Maßgabe von Absatz 4 entsprechend ...
§ 83 GModG Ermittlung und Bereitstellung von Daten (vom 29.07.2026)
... werden, sowie die Daten, die nach § 81 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit den §§ 20 bis 33 und § 38 oder nach § 82 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Satz 5 und Absatz 4 Satz 1 ...
§ 106 GModG Gemischt genutzte Gebäude
... zwischen Gebäudeteilen richtet sich in den Fällen der Absätze 1 und 2 nach § 29 Absatz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
...  § 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen § 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei ...
Artikel 2 GModGEG Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
... die Angabe „§ 25 Absatz 1 und 2" und die Angabe „der §§ 26 bis 29 , des § 31 und des § 33" durch die Angabe „der §§ 26 bis 29 und ... 26 bis 29, des § 31 und des § 33" durch die Angabe „der §§ 26 bis 29 und 33" ersetzt. 7. § 18 Absatz 1 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ... durch die Angabe „Nutzfläche" ersetzt. 16. In § 29 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „DIN V 18599-2: 2018-09 oder bis zum 31. Dezember 2023 auch nach DIN V ... (1) Der Aussteller ermittelt die Daten, die nach § 81 in Verbindung mit den §§ 20 bis 33 und 38 oder nach § 82 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 die Grundlage für ...