(1) Im Prüfungsbereich Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Vorgehensweisen bei der Instandhaltung und Rekonstruktion von historischen Oberflächen und Untergründen zu unterscheiden,
- 2.
- Arbeitsprozesse kundenorientiert zu gestalten,
- 3.
- vorgegebene Befunde zur Instandhaltung und Rekonstruktion zu analysieren,
- 4.
- Gestaltungskonzepte zur Instandhaltung und Rekonstruktion entsprechend der Stilepochen und -merkmale zu erstellen,
- 5.
- Auswahl und Anwendung von Prüfverfahren für Untergründe zu beschreiben, vorgegebene Ergebnisse einer Prüfung zu bewerten und das Prüfen baulicher Gegebenheiten zu beschreiben,
- 6.
- Werkstoffe, insbesondere Beschichtungsstoffe, und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen sowohl unter ökologischen, ökonomischen, denkmalpflegerischen als auch historischen Gesichtspunkten zu unterscheiden und auszuwählen,
- 7.
- Aufmaße normgerecht aus Plänen zu erstellen,
- 8.
- Gefahrenpotentiale von historischen Werk- und Hilfsstoffen zu erkennen und den Umgang mit arbeitsspezifischen Gefahrstoffen zu beschreiben,
- 9.
- Ornamente zu entwickeln und die Übertragung zu erläutern,
- 10.
- dekorative Mal-, Schrift- und Arbeitstechniken zu unterscheiden und auszuwählen,
- 11.
- historische Mal-, Schrift- und Arbeitstechniken zu unterscheiden und auszuwählen,
- 12.
- Übertragungstechniken an historischen Oberflächen darzustellen.
(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 75 Minuten.