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§ 29 - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Artikel 1 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146, 3147 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 29
Geltung ab 16.07.2021; FNA: 8053-12 Sonstige Vorschriften
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§ 29 Strafvorschriften



Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 28 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a, Nummer 9 oder 13 Buchstabe a oder Absatz 2 Nummer 7 oder 19 bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.





 

Frühere Fassungen von § 29 ProdSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.02.2026Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
vom 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 29

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 29 ProdSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 ProdSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 ProdSG Geändertes Unionsrecht; Verordnungsermächtigung (vom 19.02.2026)
... sind für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 und von Straftaten nach § 29 , die bis zum Zeitpunkt der Aufhebung oder der Nichtanwendung begangen worden sind, abweichend von ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt (15. ProdSV)
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 6
§ 4 15. ProdSV Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
... oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 29 des Produktsicherheitsgesetzes  ...

Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)
V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1350, 1470; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 22 2. ProdSV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 16.07.2021)
... Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich nach § 29 des Produktsicherheitsgesetzes  ...

Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder (10. ProdSV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2016 BGBl. I S. 2668; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 26 10. ProdSV Straftaten (vom 16.07.2021)
... oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 29 des Produktsicherheitsgesetzes  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 29
Artikel 1 ProdSGÄndG Änderung des Produktsicherheitsgesetzes
... Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise". c) Nach der Angabe zu § 29 wird die folgende Angabe eingefügt: „Abschnitt 8 Schlussbestimmungen ... 7 und 19" ersetzt. d) Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4. 17. In § 29 wird die Angabe „Nummer 13 Buchstabe a" durch die Angabe „13 Buchstabe a oder ... die Angabe „13 Buchstabe a oder Absatz 2 Nummer 7 oder 19" ersetzt. 18. Nach § 29 wird der folgende Abschnitt 8 eingefügt: „Abschnitt 8 ... sind für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 und von Straftaten nach § 29 , die bis zum Zeitpunkt der Aufhebung oder der Nichtanwendung begangen worden sind, abweichend von ...

Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 20 ProdSGNOG Änderung der Verordnung über elektrische Betriebsmittel
... die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „ § 29 des Produktsicherheitsgesetzes " ...
Artikel 21 ProdSGNOG Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „ § 29 Absatz 2 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes " durch die Wörter „§ 17 Absatz 2 Satz 1 des ... ersetzt. 2. In § 21 Nummer 1 und 2 werden jeweils die Wörter „ § 29 Absatz 3 Satz 2 des Produktsicherheitsgesetzes " durch die Wörter „§ 17 Absatz 3 Satz 2 des ... die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „ § 29 des Produktsicherheitsgesetzes " ...
Artikel 22 ProdSGNOG Änderung der Verordnung über einfache Druckbehälter
... die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „ § 29 des Produktsicherheitsgesetzes " ...
Artikel 24 ProdSGNOG Änderung der Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder
... die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „ § 29 des Produktsicherheitsgesetzes " ...
Artikel 25 ProdSGNOG Änderung der Explosionsschutzprodukteverordnung
... die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „ § 29 des Produktsicherheitsgesetzes " ...
Artikel 26 ProdSGNOG Änderung der Aufzugsverordnung
... die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „ § 29 des Produktsicherheitsgesetzes " ...
Artikel 28 ProdSGNOG Änderung der Druckgeräteverordnung
... die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „ § 29 des Produktsicherheitsgesetzes " ...