Artikel 29 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 29 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung


Artikel 29 ändert mWv. 1. Dezember 2021 FIDEVerzV § 1

(FNA 602-3-1)

In § 1 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe u der FIDE-Verzeichnis-Verordnung vom 5. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2057), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 148 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Variante 2 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§ 25 Absatz 1 Nummer 3 Variante 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.



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