§ 29 - Waffengesetz (WaffG)

Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 228 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes


§ 29 hat 3 frühere Fassungen und wird in 22 Vorschriften zitiert

(1) 1Eine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes kann erteilt werden, wenn der Antragsteller den sicheren Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet. 2Für eine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich dieses Gesetzes ist zusätzlich erforderlich, dass der Empfänger zum Erwerb und Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist.

(2) 1Sollen Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, wird die Erlaubnis nur erteilt, wenn der andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt hat oder der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates keine solche Erlaubnis erforderlich ist. 2Satz 1 gilt entsprechend für das Verbringen aus einem Drittstaat durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat.


Text in der Fassung des Artikels 1 Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) G. v. 17. Februar 2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840 m.W.v. 1. September 2020

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Frühere Fassungen von § 29 WaffG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2020Artikel 1 Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
vom 17.02.2020 BGBl. I S. 166
aktuell vorher 06.07.2017Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
vom 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
aktuell vorher 25.07.2009Artikel 3 Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
aktuellvor 25.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 29 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28a WaffG Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung (vom 01.09.2020)
... die Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes an Bord des Seeschiffes nach § 29 Absatz 1 ein. (3) Die zuständige Behörde kann zur Prüfung der ...
§ 30 WaffG Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten (vom 01.09.2020)
... Waffenherstellern oder Waffenhändlern nach § 21 kann abweichend von § 29 allgemein die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 ...
§ 34 WaffG Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht (vom 01.09.2020)
... im Versandwege unter eigenem Namen überlässt. Die Vorschriften der §§ 29 und 30 bleiben unberührt. (4) Wer Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt ...
§ 38 WaffG Ausweispflichten (vom 01.09.2020)
...  b) im Fall des Verbringens einer Waffe oder von Munition gemäß § 29 den Erlaubnisschein, c) im Fall des Verbringens einer Waffe oder von Munition aus dem ...
§ 52 WaffG Strafvorschriften (vom 01.09.2020)
... § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Absatz 1 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1 eine Schusswaffe oder Munition in den oder durch den ... 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit a) § 29 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Schusswaffe oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 29 AWaffV Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition (vom 19.09.2020)
... Eine Erlaubnis nach § 29 oder § 30 des Waffengesetzes wird durch einen Erlaubnisschein der zuständigen ... Behörde erteilt. (2) Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 1 und 2 des Waffengesetzes hat der Antragsteller folgende Angaben zu machen: 1. über den Versender- und den ...
§ 32 AWaffV Mitteilungen der Behörden (vom 19.09.2020)
... Waffengesetzes und aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat nach § 29 des Waffengesetzes unter Angabe des Datums der Erlaubniserteilung und des Ablaufdatums der Erlaubnis elektronisch ... zuständige Behörde a) die von anderen Mitgliedstaaten in den Fällen des § 29 Absatz 1 und 2 des Waffengesetzes erhaltenen Angaben, b) die von anderen Mitgliedstaaten erhaltenen Angaben über ...

Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021)
... Mitnahme von Waffen oder Munition nach, durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1 , § 30 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48 ...

Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung (WaffGBundFreistV)
V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 2 WaffGBundFreistV Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts
... über die sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten, h) die §§ 29 bis 32 sowie § 33 Absatz 1 und 2 über das Verbringen und die Mitnahme von Waffen oder ...

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 2 WaffRG Begriffsbestimmungen
...  g) § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes, h) § 29 Absatz 1 und 2 des Waffengesetzes , i) § 30 des Waffengesetzes, j) § 32 Absatz 1 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... Schießstätten; Verordnungsermächtigung". c) Die Angaben zu den §§ 29 bis 31 werden wie folgt gefasst: „§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition ... c) Die Angaben zu den §§ 29 bis 31 werden wie folgt gefasst: „ § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses ... den Geltungsbereich dieses Gesetzes an Bord des Seeschiffes" ersetzt. 16. Die §§ 29 bis 31 werden durch die folgenden §§ 29 und 30 ersetzt:  ... Seeschiffes" ersetzt. 16. Die §§ 29 bis 31 werden durch die folgenden §§ 29 und 30 ersetzt: „§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, ... 29 bis 31 werden durch die folgenden §§ 29 und 30 ersetzt: „ § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses ... Waffenherstellern oder Waffenhändlern nach § 21 kann abweichend von § 29 allgemein die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 ... In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „des § 31" durch die Wörter „der §§ 29 und 30" ersetzt. d) In Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 31 ... „b) im Fall des Verbringens einer Waffe oder von Munition gemäß § 29 den Erlaubnisschein,". bb) Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c ... cc) Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d und die Wörter „im Sinne von § 29 Absatz 1" werden gestrichen. dd) Die bisherigen Buchstaben d und e werden ... das Komma gestrichen. bb) In Nummer 2 Buchstabe d werden die Wörter „ § 29 Abs. 1 , § 30 Abs. 1 Satz 1 oder § 32 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 29 ... 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 Satz 1 oder § 32 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter „ § 29 Absatz 1 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt ... Nummer 4 Buchstabe a wird die Angabe „§ 31 Absatz 1" durch die Wörter „ § 29 Absatz 1 Satz 1" ersetzt und werden nach dem Wort „Munition" die Wörter „aus dem ...

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
... Mitnahme von Waffen oder Munition nach, durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1 , § 30 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48  ...

Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362, 1120; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Artikel 2 BewGewSeeÄndG Änderung des Waffengesetzes
... dieses Gesetzes. Die Erlaubnis schließt die Erlaubnis zum Verbringen an Bord nach § 29 Absatz 1 ein. (3) Die zuständige Behörde kann zur Prüfung der ...

Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
V. v. 09.07.2019 BGBl. I S. 1079
Artikel 1 FeWaIAV Änderung der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
... Waffengesetzes und aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat nach § 29 Absatz 2 und § 31 Absatz 1 des Waffengesetzes unter Angabe des Datums der Erlaubniserteilung und des ... Behörde a) die von anderen Mitgliedstaaten in den Fällen des § 29 Absatz 1 und des § 30 Absatz 1 des Waffengesetzes erhaltenen Angaben, b) die von ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften
... mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner" eingefügt. h) In § 29 Absatz 1 und 2, § 30 Absatz 2, § 31 Absatz 1, § 32 Absatz 1, 2 und 6 wird der ...

Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 1 WaffRÄndV Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 1 und 2 des Waffengesetzes hat der Antragsteller folgende Angaben zu machen: 1. über den Versender- und den ... Waffengesetzes und aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat nach § 29 des Waffengesetzes unter Angabe des Datums der Erlaubniserteilung und des Ablaufdatums der Erlaubnis elektronisch ... Behörde a) die von anderen Mitgliedstaaten in den Fällen des § 29 Absatz 1 und 2 des Waffengesetzes erhaltenen Angaben, b) die von anderen Mitgliedstaaten erhaltenen Angaben über ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 287 10. ZustAnpV Änderung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz
... wird wie folgt gefasst: „§ 1 § 28 Absatz 1 und 8, § 29 Absatz 1, § 33 Absatz 1, § 35 Absatz 1 und 5, § 37 Absatz 1, § 39 Absatz 1, ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... nach § 26 den Namen des nicht gewerblichen Waffenherstellers,". 10. In § 29 Absatz 2 werden die Wörter „der Europäischen Union (Mitgliedstaat)" gestrichen. ... Waffenschein, b) im Fall des Verbringens einer Waffe oder von Munition im Sinne von § 29 Absatz 1 aus einem Drittstaat gemäß § 29 Absatz 1 oder § 30 Absatz 1 den ... Waffe oder von Munition im Sinne von § 29 Absatz 1 aus einem Drittstaat gemäß § 29 Absatz 1 oder § 30 Absatz 1 den Erlaubnisschein, c) im Fall der Mitnahme einer Waffe oder ... Erlaubnisschein, c) im Fall der Mitnahme einer Waffe oder von Munition im Sinne von § 29 Absatz 1 aus einem Drittstaat gemäß § 32 Absatz 1 den Erlaubnisschein, im Fall der Mitnahme ... Schusswaffe oder von Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) gemäß § 29 Absatz 2 oder § 30 Absatz 1 aus einem anderen Mitgliedstaat den Erlaubnisschein oder eine ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
V. v. 11.08.1976 BGBl. I S. 2117; aufgehoben durch § 3 V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 1 5. WaffV (vom 27.06.2020)
... 28 Absatz 1 und 8, § 29 Absatz 1 , § 33 Absatz 1, § 35 Absatz 1 und 5, § 37 Absatz 1, § 39 Absatz 1, die ...

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
...  nitionserwerbscheines in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte (§ 29 Abs. 4 WaffG) 50,- 13. Ausstellung eines Munitionserwerbscheines ... 50,- 13. Ausstellung eines Munitionserwerbscheines (§ 29 Abs. 1 WaffG) 60,- 14. Ausstellung eines Waffenscheines (§ ...

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 2 NWRG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2019)
... Satz 1, den §§ 21a, 26 Absatz 1 Satz 1, die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen nach den §§ 29 bis 31, zur Mitnahme von Waffen nach § 32 Absatz 1 und 6, die Ausnahme von Verboten nach ...
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... sowie aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in die Europäische Union nach den §§ 29 und 31 des Waffengesetzes, 15. Erteilung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen ...


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