§ 2 - Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (AWZROV)

V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3886 (Nr. 58)
Geltung ab 01.09.2021; FNA: 2301-2-4 Raumordnung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. September 2021 AWZ Nordsee-ROV AWZ Ostsee-ROV

Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee vom 21. September 2009 (BGBl. I S. 3107), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, und die Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Ostsee vom 10. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3861) außer Kraft.



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