§ 2 AZR-Nummer
(1) 1Die Registerbehörde vergibt die AZR-Nummer als Geschäftszeichen bei der erstmaligen Speicherung von Daten eines Ausländers im allgemeinen Datenbestand. 2Das Geschäftszeichen darf keine Rückschlüsse auf Daten über der betroffenen Person zulassen. 3Es wird dem Datensatz automatisch zugeordnet.
(2) Die Registerbehörde stellt sicher, daß bei einer Verwendung des Geschäftszeichens für Datenübermittlungen an die Registerbehörde oder für Übermittlungsersuchen fehlerhafte Angaben des Geschäftszeichens erkannt werden und keine Verarbeitung der Daten erfolgt.
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Zitat in folgenden NormenTerrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 16 TerrorBekämpfG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung ... vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... Überschrift wird wie folgt gefasst: „§2 AZR-Nummer". b) In § 2 Abs. 1 wird Satz 2 aufgehoben und die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 2 und 3. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 5b SofZuG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung ... Datenbestand Nummer 5a Spalte A die Wörter „§ 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 und § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a zu Spalte A Buchstabe a" durch ... 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 und § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a zu Spalte A Buchstabe a" durch die Wörter „§ 3 Absatz 3a in Verbindung mit ... 2a zu Spalte A Buchstabe a" durch die Wörter „§ 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 sowie § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a und § 3 Absatz 3e in Verbindung ... Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 sowie § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a und § 3 Absatz 3e in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 zu Spalte A Buchstabe ... § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a und § 3 Absatz 3e in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 zu Spalte A Buchstabe a" ...
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 27.11.2014 BGBl. I S. 1827
Artikel 1 AZRG-DVÄndV Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung ... Rechtsänderung gespeicherte Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 3 Satz 1 Nummer 6 oder § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4 ... im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 3 Satz 1 Nummer 6 oder § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 3 Satz 2 Nummer 6 des AZR-Gesetzes bleiben auch ...
Zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2424, 2019 BGBl. I S. 15
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