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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2024
§ 2 - Feinoptikerausbildungsverordnung (FeinOAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/2_FeinOAusbV.htm