Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben

§ 2 - Mindestleistungsanpassungsverordnung (MLAnpV)

V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 127; zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 4 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Geltung ab 01.05.2024; FNA: 53-10-2 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 2 Außerkrafttreten


§ 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2024 MLAnpV mWv. 1. Januar 2026 MLAnpV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 außer Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 19 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 370 m.W.v. 1. Januar 2026

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Frühere Fassungen von § 2 MLAnpV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 19 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 MLAnpV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MLAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MLAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 19 WDModG Folgeänderungen
... vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 127) wird wie folgt geändert: § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „§ 2 Außerkrafttreten ... (BGBl. 2024 I Nr. 127) wird wie folgt geändert: § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „§ 2 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am ... geändert: § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „ § 2 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 außer ...


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