Die Gebühr beträgt 400 bis 10.000 Euro für eine Entscheidung nach
§ 6 Absatz 1 bis 3 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes zur
- 1.
- Klassifizierung einzelner Produkte,
- 2.
- Feststellung des rechtlichen Status eines Produktes als Medizinprodukt,
- 3.
- Einstufung von Produkten der Klasse I und
- 4.
- Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung.