Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV2)

V. v. 13.11.2018 BGBl. I S. 1876 (Nr. 38); aufgehoben durch § 2 V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2356
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 802-5-6-2 Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2019 MiLoV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mindestlohnanpassungsverordnung vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2530) außer Kraft.



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