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§ 2 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

§ 2 Inhalt und Ziel



1Der Vorbereitungsdienst umfasst eine sechsmonatige Einführung in das Aufgabengebiet des einfachen Dienstes. 2In dieser Zeit soll die Beamtin oder der Beamte die Aufgaben des einfachen Dienstes der Steuerverwaltung kennenlernen und mit dem Aufbau der Verwaltung sowie in Grundzügen mit den Pflichten und Rechten einer Beamtin oder eines Beamten vertraut gemacht werden.