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Teil 1 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)


Teil 1 Vorbereitungsdienst für den einfachen Steuerverwaltungsdienst

§ 2 Inhalt und Ziel



1Der Vorbereitungsdienst umfasst eine sechsmonatige Einführung in das Aufgabengebiet des einfachen Dienstes. 2In dieser Zeit soll die Beamtin oder der Beamte die Aufgaben des einfachen Dienstes der Steuerverwaltung kennenlernen und mit dem Aufbau der Verwaltung sowie in Grundzügen mit den Pflichten und Rechten einer Beamtin oder eines Beamten vertraut gemacht werden.


§ 3 Abschluss



Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.


§ 4 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes



1Hat die Beamtin oder der Beamte die Einführung um insgesamt mehr als einen Monat unterbrochen, so kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden, wenn die Beamtin oder der Beamte

1.
das Versäumte nicht innerhalb der verbleibenden Vorbereitungszeit nachholen kann oder

2.
sie oder er nicht hinreichend ausgebildet erscheint.

2Die Entscheidung trifft jeweils die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde (oberste Landesbehörde) oder die von ihr bestimmte Stelle. 3Vor der Entscheidung ist die Beamtin oder der Beamte anzuhören.