Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2023 (TeleFinV 2023)

V. v. 02.12.2022 BAnz AT 09.12.2022 V1
Geltung ab 10.12.2022 bis 31.12.2023; FNA: 860-5-83 Sozialgesetzbuch

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2024 TeleFinV 2023

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Dezember 2022.



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