Artikel 2 - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (2. CorStHG k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 EStG § 10d, § 52

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 10d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „5.000.000 Euro" durch die Angabe „1.000.000 Euro" und die Angabe „10.000.000 Euro" durch die Angabe „2.000.000 Euro" ersetzt.

2.
Dem § 52 Absatz 18b wird folgender Satz angefügt:

„§ 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) ist ab dem Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 2 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. CorStHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. CorStHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 2. CorStHG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... folgender Satz angefügt: „§ 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512 ) ist ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ...
Artikel 12 2. CorStHG Inkrafttreten
...  (2) Artikel 8 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2022 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 3 KAusG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Nummer 60 wird wie ...


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