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§ 2a - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)

§ 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung



1Durch Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts kann der Deutsche Bundestag abweichend von § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und von § 17 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes die folgenden Verkehrsinfrastrukturprojekte mit dem Ziel der Strukturförderung der ehemaligen Kohleregionen zulassen:

1.
den Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Berlin über Cottbus, Weißwasser nach Görlitz,

2.
den Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Dresden über Bautzen nach Görlitz,

3.
den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Leipzig über Falkenberg nach Cottbus,

4.
den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Cottbus über Priestewitz nach Dresden,

5.
den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Leipzig über Bad Lausick und Geithain nach Chemnitz,

6.
den Ausbau der S-Bahnstrecke von Leipzig über Makranstädt nach Merseburg/Naumburg,

7.
den Ausbau und die Elektrifizierung der S-Bahnstrecke von Leipzig über Pegau und Zeitz nach Gera,

8.
den Neubau der Eisenbahnstrecke zwischen den Strecken von Leipzig nach Großkorbetha und von Halle/Saale nach Großkorbetha,

9.
den Ausbau und Neubau der Westspange im Rahmen des Eisenbahnknotens Köln,

10.
den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Köln nach Aachen,

11.
den Ausbau und die Elektrifizierung der S-Bahnstrecke von Kerpen-Horrem nach Bedburg,

12.
den Ausbau der S-Bahnstrecke von Köln nach Mönchengladbach,

13.
den Bau- und Ausbau einer Bundesstraßenverbindung Mitteldeutschland - Lausitz vom Mitteldeutschen Revier bis Weißwasser/Bundesgrenze Polen,

14.
den Neubau und Ausbau einer Bundesstraßenverbindung zwischen den Autobahnen A 4 und A 15,

15.
1den Bau und Ausbau der Bundesstraße 97 - Ortsumgehung Cottbus, 3. 2Bauabschnitt und Ortsumgehung Groß Ossnig - und

16.
den Ausbau der A 13 Autobahnkreuz Schönefelder Kreuz - Autobahndreieck Spreewald.

2Die Zulassung schließt die für den Betrieb des jeweiligen Verkehrsweges notwendigen Anlagen mit ein.



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Frühere Fassungen von § 2a MgvG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.08.2020Artikel 4 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
vom 08.08.2020 BGBl. I S. 1795

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2a MgvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a MgvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MgvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MgvG Träger des Vorhabens; zuständige Behörde (vom 14.08.2020)
... Träger des Vorhabens für die in § 2 Satz 1 und in § 2a Satz 1 Nummer 1 bis 12 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte ist die nach dem jeweiligen Fachgesetz zuständige ... Neu- oder Ausbau oder die Änderung des jeweiligen Verkehrsweges. Für die in § 2a Satz 1 Nummer 13 bis 16 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte ist Träger die Autobahn GmbH des Bundes.  ... Zuständige Behörde ist 1. für die in § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 7 oder § 2a Nummer 1 bis 12 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte das Eisenbahn-Bundesamt, 2. für die in ... die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und 3. für die in § 2a Satz 1 Nummer 13 bis 16 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte das ...
§ 4 MgvG Vorbereitendes Verfahren (vom 14.08.2020)
... oder von Teilen eines Verkehrsinfrastrukturprojektes nach § 2 Satz 1 und § 2a Satz 1 durch Maßnahmengesetz wird vor Einleitung des jeweiligen Gesetzgebungsverfahrens ein ...
§ 7 MgvG Anhörungsverfahren (vom 14.08.2020)
... Verkehr und digitale Infrastruktur entscheidet, dass ein Vorhaben nach § 2 Satz 1 oder § 2a Satz 1 durch Verwaltungsakt zugelassen werden soll, berichtet es dem Deutschen Bundestag hierüber ...
§ 8 MgvG Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht (vom 14.08.2020)
... gemäß § 7 Absatz 2 entscheidet, dass ein Vorhaben nach § 2 Satz 1 oder § 2a Satz 1 durch Verwaltungsakt zugelassen werden soll, ist kein Abschlussbericht zu erstellen.  ...
§ 14 MgvG Überleitung von Verfahren (vom 14.08.2020)
... Ist für ein in § 2 Satz 1 oder § 2a Satz 1 genanntes Verkehrsinfrastrukturprojekt oder für Teile dieses Verkehrsinfrastrukturprojektes ... für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden, dass bei einem in § 2 Satz 1 oder § 2a Satz 1 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekt, für das bereits ein Planfeststellungsverfahren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1795
Artikel 4 KStrStG Änderung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 640) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur ... 1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung Durch ... aa) Nach der Angabe „§ 2 Satz 1" werden die Wörter „und in § 2a Satz 1 Nummer 1 bis 12" eingefügt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ... bb) Folgender Satz wird angefügt: „Für die in § 2a Satz 1 Nummer 13 bis 16 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte ist Träger die Autobahn GmbH des Bundes." ... nach den Wörtern „§ 2 Satz 1 Nummern 1 bis 7" die Wörter „oder § 2a Nummer 1 bis 12" eingefügt und das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt. ... cc) Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. für die in § 2a Satz 1 Nummer 13 bis 16 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte das Fernstraßen-Bundesamt." 3. ... In Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§ 2 Satz 1" die Wörter „und § 2a Satz 1" eingefügt. b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:  ... § 7 Absatz 3 werden nach der Angabe „§ 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" eingefügt. 5. In § 8 Absatz 1 Satz 3 werden nach der Angabe ... 8 Absatz 1 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" eingefügt. 6. In § 11 Absatz 2 wird nach dem Wort ... a) In Absatz 1 werden nach der Angabe „§ 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" eingefügt. b) In Absatz 3 werden nach der Angabe „§ 2 ... b) In Absatz 3 werden nach der Angabe „§ 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" ...