§ 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
Wer gegen
§ 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Frühere Fassungen von § 2a UKlaG
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interne Verweise§ 13 UKlaG Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen (vom 02.12.2020) ... versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e benötigen und nicht anderweitig beschaffen können. (2) ... Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 4 UrhBiMaG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes ... 2020 (BGBl. I S. 2568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2a wird wie folgt gefasst: „§ 2a Unterlassungsanspruch nach dem ... wird wie folgt geändert: 1. § 2a wird wie folgt gefasst: „ § 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz ... in Anspruch genommen werden." 2. In § 3a Satz 1 wird nach der Angabe „ § 2a " die Angabe „Abs. 1" gestrichen. 3. In § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer ...
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes ... oder genutzt werden." d) Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 2a Absatz 3 wird aufgehoben. 3. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: ... 3 wird aufgehoben. 2. § 2a Absatz 3 wird aufgehoben. 3. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: „§ 2b Missbräuchliche ... von Ansprüchen Die Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ... § 1 oder § 2" durch die Wörter „nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a hat." 10. In § 13a werden die Wörter „des ... 1 oder § 2" durch die Wörter „eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt geändert: ...
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