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§ 2b - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Text in der Fassung des Artikels 10 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) G. v. 8. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 272 m.W.v. 13. Oktober 2023
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Frühere Fassungen von § 2b UKlaG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.10.2023 | Artikel 10 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) vom 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272 |
aktuell vorher | 07.06.2021 | Artikel 4 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31.05.2021 BGBl. I S. 1204 |
aktuell vorher | 24.02.2016 | Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.02.2016 BGBl. I S. 233 |
aktuell | vor 24.02.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2b UKlaG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UKlaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2c UKlaG Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen (vom 14.05.2024)
... Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ...
§ 3a UKlaG Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2b (vom 13.10.2023)
... in § 2b bezeichnete Anspruch auf Unterlassung steht rechtsfähigen Verbänden zur nicht ...
§ 13 UKlaG Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen (vom 14.05.2024)
... versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b benötigen und nicht anderweitig beschaffen können. (2) Der Anspruch ... Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2b ...
§ 13a UKlaG Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener (vom 14.05.2024)
... § 13 mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b sein Anspruch aus Unterlassung nach den allgemeinen Vorschriften ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 4 UrhBiMaG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 2568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2a wird wie folgt gefasst: „§ 2a Unterlassungsanspruch nach dem ... wird wie folgt geändert: 1. § 2a wird wie folgt gefasst: „ § 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz ... in Anspruch genommen werden." 2. In § 3a Satz 1 wird nach der Angabe „ § 2a " die Angabe „Abs. 1" gestrichen. 3. In § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 18 DDGEG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... ersetzt. 2. In § 2c Satz 1 wird die Angabe „§§ 1 bis § 2b " durch die Angabe „§§ 1 bis 2b" ersetzt. 3. In § 12a ... § 13 mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b sein Anspruch aus Unterlassung nach den allgemeinen Vorschriften ...
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 2 WettbRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e benötigen und nicht anderweitig beschaffen können." ...
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... oder genutzt werden." d) Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 2a Absatz 3 wird aufgehoben. 3. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: ... 3 wird aufgehoben. 2. § 2a Absatz 3 wird aufgehoben. 3. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: „§ 2b Missbräuchliche ... von Ansprüchen Die Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ... § 1 oder § 2" durch die Wörter „nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a hat." 10. In § 13a werden die Wörter „des ... 1 oder § 2" durch die Wörter „eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt geändert: ...
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... auf Unterlassung in Anspruch genommen werden." 4. Der bisherige § 2a wird § 2b . 5. Der bisherige § 2b wird § 2c und in Satz 1 wird die Angabe „§ ... werden." 4. Der bisherige § 2a wird § 2b. 5. Der bisherige § 2b wird § 2c und in Satz 1 wird die Angabe „§ 2a" durch die Angabe „§ ... 2b wird § 2c und in Satz 1 wird die Angabe „§ 2a" durch die Angabe „ § 2b " ersetzt. 6. Nach § 2c wird folgende Überschrift des Abschnitts 2 ... a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 2a" durch die Angabe „ § 2b " ersetzt. b) In Satz 1 wird die Angabe „§ 2a" durch die Angabe ... ersetzt. b) In Satz 1 wird die Angabe „§ 2a" durch die Angabe „ § 2b " ersetzt. 9. § 4 wird wie folgt geändert: a) In der ...
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