Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
- eine einmalige Registriernummer,
- 2.
- das Datum der Anerkennung und
- 3.
- Beschränkungen nach § 28 Absatz 5.
§ 44 BioSt-NachV Register Biostrom ... 1. Daten der Zertifizierungssysteme nach § 2, 2. Daten nach den §§ 28, 30 bis 32, 42 und 43 bezüglich der Zertifizierungsstellen, 3. Daten nach den ...