§ 30 - Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

neugefasst durch B. v. 15.09.2021 BGBl. I S. 4253; BGBl. 2022 I S. 28; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 25.04.2006; FNA: 2125-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit


§ 30 hat 1 frühere Fassung und wird in 15 Vorschriften zitiert

Es ist verboten,

1.
Bedarfsgegenstände für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen,

2.
Gegenstände oder Mittel, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen, als Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen,

3.
Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bei dem Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln so zu verwenden, dass die Bedarfsgegenstände geeignet sind, bei der Aufnahme der Lebensmittel die Gesundheit zu schädigen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften G. v. 29. Juni 2009 BGBl. I S. 1659 m.W.v. 4. Juli 2009

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Frühere Fassungen von § 30 LFGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.07.2009Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
vom 29.06.2009 BGBl. I S. 1659

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 30 LFGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 LFGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LFGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39a LFGB Maßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden (vom 10.08.2021)
... gegen Anordnungen, die der Durchführung von Verboten nach § 26 Satz 1 oder § 30 oder Geboten nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Satz 1 Buchstabe a, b oder c der ...
§ 54 LFGB Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 10.08.2021)
... Erzeugnisse, die 1. den Verboten des § 5 Abs. 1 Satz 1, des § 26 oder des § 30 , des Artikels 14 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 oder des Artikels 3 Abs. 1 ...
§ 57 LFGB Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland (vom 10.08.2021)
... finden mit Ausnahme der §§ 5 und 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und der §§ 26 und 30 auf Erzeugnisse, die für die Ausrüstung von Schiffen bestimmt sind, die das Gebiet der ...
§ 58 LFGB Strafvorschriften (vom 10.08.2021)
... 1 Nummer 1, 2 oder 3 ein dort genanntes Mittel in den Verkehr bringt, 13. entgegen § 30 Nr. 1 einen Bedarfsgegenstand herstellt oder behandelt, 14. entgegen § 30 Nr. 2 einen ... entgegen § 30 Nr. 1 einen Bedarfsgegenstand herstellt oder behandelt, 14. entgegen § 30 Nr. 2 einen Gegenstand oder ein Mittel als Bedarfsgegenstand in den Verkehr bringt, 15. ... Gegenstand oder ein Mittel als Bedarfsgegenstand in den Verkehr bringt, 15. entgegen § 30 Nr. 3 einen Bedarfsgegenstand verwendet, 16. entgegen § 32 Abs. 2 in Verbindung mit ...
§ 59 LFGB Strafvorschriften (vom 28.01.2022)
... § 26 Satz 1 ein Mittel zum Tätowieren, einen Stoff oder ein Gemisch, c) § 30 einen Bedarfsgegenstand, einen Gegenstand oder ein Mittel, d) Artikel 14 Abs. 2 ...
§ 67 LFGB Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten (vom 10.08.2021)
... gefährdet wäre. Satz 1 gilt nicht für die Verbote der §§ 5 und 30 sowie für nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 5 Satz 1 und nach § 34 für ...
§ 68 LFGB Zulassung von Ausnahmen (vom 10.08.2021)
... die Verbote der §§ 5 und 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und der §§ 20, 26 und 30 und 2. nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 5 Satz 1, § 14 Abs. 2 Nr. 1 und ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bedarfsgegenständeverordnung
neugefasst durch B. v. 23.12.1997 BGBl. I 1998 S. 5; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 3 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
§ 11a BedGgstV Besondere Vorschriften für die Einfuhr (vom 29.06.2013)
... des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches das Verbot des § 30 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und 2. des Verbotes des ... des Artikels 14 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 das Verbot des § 30 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches tritt. (2) Sendungen ...

Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 2 G. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2618, 2653; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
§ 4 LFÜG Verweisungen
... 2 Satz 2 § 24 § 26 § 30 § 30 § 31 § 31 Abs. 1 § 31 Abs. 1 ...

Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)
V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1350, 1470; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 1 2. ProdSV Anwendungsbereich (vom 31.12.2018)
... Spielzeugdampfmaschinen sowie 5. Schleudern und Zwillen. (4) Insbesondere § 30 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und § 39 des Strahlenschutzgesetzes sowie die besonderen Anforderungen an die Verwendung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 29.06.2009 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... In Absatz 2 wird das Wort „gewerbsmäßig" gestrichen. 22. § 30 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 1 FuttMuTierSchRÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 18, 20, 26 und 30 " durch die Angabe „§§ 20, 26 und 30" ersetzt. b) In Nummer 2 ... Angabe „§§ 18, 20, 26 und 30" durch die Angabe „§§ 20, 26 und 30 " ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „, § 18 Absatz 3 ...

Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 BedGgstVuaÄndV Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches das Verbot des § 30 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und 2. des Verbotes des ... des Artikels 14 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 das Verbot des § 30 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches tritt. (2) ...

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 13 EULMRDV Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... oder des Artikels 14 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die Verbote des § 30 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder des Artikels 3 Abs. 1 Buchstabe a der ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Artikel 1 4. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... gegen Anordnungen, die der Durchführung von Verboten nach § 26 Satz 1 oder § 30 oder Geboten nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Satz 1 Buchstabe a, b oder c der ...


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