§ 30a - Wohngeldgesetz (WoGG)

Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 6 WoGG-NG; FNA: 8601-3 Ergänzende Vorschriften zum SGB
| |

§ 30a Bagatellgrenze bei Rückforderungen


§ 30a hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

1Zur Erprobung einer Bagatellgrenze wird nach Aufhebung der Bewilligung oder Feststellung der Unwirksamkeit eines Wohngeldbescheides durch die Wohngeldbehörde bis zu einer Höhe von 50 Euro von einer Erstattung überzahlten Wohngeldes abgesehen. 2Dies gilt auch in Fällen einer Aufrechnung oder Verrechnung. 3Die Erprobung dauert bis zum 31. Dezember 2024.


Text in der Fassung des Artikels 1 Wohngeld-Plus-Gesetz G. v. 5. Dezember 2022 BGBl. I S. 2160 m.W.v. 1. Januar 2023

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 30a WoGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Wohngeld-Plus-Gesetz
vom 05.12.2022 BGBl. I S. 2160

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 30a WoGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30a WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26a WoGG Vorläufige Zahlung des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... endgültig zu leistende Wohngeld, so ist der übersteigende Betrag zu erstatten. § 30a gilt ...
§ 39 WoGG Wohngeld- und Mietenbericht; Bericht über die Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland (vom 01.01.2023)
... und Bauwesen über die maßgeblichen Kennzahlen der Experimentierklausel des § 30a ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 1 WoGPlusG Änderung des Wohngeldgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 30 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 30a Bagatellgrenze bei Rückforderungen". d) Nach der Angabe zu § 42c wird ... das endgültig zu leistende Wohngeld, so ist der übersteigende Betrag zu erstatten. § 30a gilt entsprechend." 11. § 27 wird wie folgt geändert: a) ... Wörter „des Gesamtbetrages" ersetzt. 11a. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Bagatellgrenze bei Rückforderungen  ... 11a. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „ § 30a Bagatellgrenze bei Rückforderungen Zur Erprobung einer Bagatellgrenze wird nach ... und Bauwesen über die maßgeblichen Kennzahlen der Experimentierklausel des § 30a ." 13. Nach § 42c wird folgender § 42d eingefügt:  ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed