§ 317 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 317 Störung von Telekommunikationsanlagen


§ 317 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Zitierungen von § 317 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 317 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87 StGB Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
... 109e, 305, 306 bis 306c, 307 bis 309, 313, 315, 315b, 316b, 316c Abs. 1 Nr. 2, der §§ 317 oder 318 verwirklichen, und 2. andere Handlungen, durch die der Betrieb ...
§ 89c StGB Terrorismusfinanzierung (vom 20.06.2015)
... 1, 3 oder 4, des § 316b Absatz 1 oder 3 oder des § 316c Absatz 1 bis 3 oder des § 317 Absatz 1, 4. von Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Absatz ...
§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (vom 03.04.2021)
... in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1 androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder ...
§ 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen (vom 22.07.2017)
... 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1 , 3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

GVVG-Änderungsgesetz (GVVG-ÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GVVG-ÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs
... 1, 3 oder 4, des § 316b Absatz 1 oder 3 oder des § 316c Absatz 1 bis 3 oder des § 317 Absatz 1, 4. von Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Absatz ...


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