§ 31 - Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
|

§ 31 Besteuerung


§ 31 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

1§ 14 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 des Stabilisierungsfondsgesetzes finden auf Maßnahmen des Bundes nach Kapitel 1 und 2 dieses Gesetzes mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, dass an die Stelle des Fonds der Bund tritt. 2Satz 1 findet auf alle noch offenen Fälle Anwendung.


Text in der Fassung des Artikels 1a Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds G. v. 28. Oktober 2022 BGBl. I S. 1902 m.W.v. 4. November 2022

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 31 EnSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.11.2022Artikel 1a Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
vom 28.10.2022 BGBl. I S. 1902

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 31 EnSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 EnSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
G. v. 28.10.2022 BGBl. I S. 1902
Artikel 1a StFGÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 31 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 31 Besteuerung § ... wird die Angabe zu § 31 durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 31 Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender ... „§ 31 Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „§ 31 Besteuerung  ... Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „§ 31 Besteuerung § 14 Absatz 3 Satz 1 und ... 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „ § 31 Besteuerung § 14 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 des Stabilisierungsfondsgesetzes ... tritt. Satz 1 findet auf alle noch offenen Fälle Anwendung." 3. Der bisherige § 31 wird § ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed