1§ 14 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 des Stabilisierungsfondsgesetzes finden auf Maßnahmen des Bundes nach Kapitel 1 und 2 dieses Gesetzes mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, dass an die Stelle des Fonds der Bund tritt.
2Satz 1 findet auf alle noch offenen Fälle Anwendung.
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Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
G. v. 28.10.2022 BGBl. I S. 1902
Artikel 1a StFGÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 31 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 31 Besteuerung § ... wird die Angabe zu § 31 durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 31 Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender ... „§ 31 Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „§ 31 Besteuerung ... Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „§ 31 Besteuerung § 14 Absatz 3 Satz 1 und ... 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „ § 31 Besteuerung § 14 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 des Stabilisierungsfondsgesetzes ... tritt. Satz 1 findet auf alle noch offenen Fälle Anwendung." 3. Der bisherige § 31 wird § ...