§ 31 - See-Unterkunftsverordnung (SeeUnterkunftsV)

V. v. 17.10.2019 BGBl. I S. 1453 (Nr. 36)
Geltung ab 01.11.2019; FNA: 9513-38-9 Schiffsbesatzung

§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 31 ändert mWv. 1. November 2019 SeeUnterkunftsV

1Diese Verordnung tritt am 1. November 2019 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die See-Unterkunftsverordnung vom 25. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 V1) außer Kraft.



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