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Artikel 33 - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV k.a.Abk.)
Artikel 33 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 33 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 EStG offen, mWv. 30. Oktober 2024 § 43, § 45a, § 45d, § 50e, § 52
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 321) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 30.10.2024
- 1.
- § 43 Absatz 2 Satz 7 und 8 wird aufgehoben.
- 2.
- § 45a wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 6 wird Absatz 5 und in Satz 1 werden die Wörter „Absätzen 2 bis 5" durch die Wörter „Absätzen 2 bis 4" ersetzt.
- c)
- Absatz 7 wird Absatz 6 und in Satz 1 werden die Wörter „Absätzen 2 bis 5" durch die Wörter „Absätzen 2 bis 4" ersetzt.
- 3.
- § 45d Absatz 3 wird aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 4.
- In § 50c Absatz 2 Satz 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „fünf" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 30.10.2024
- 5.
- In § 50e Absatz 1 werden die Wörter „§ 45d Absatz 3 Satz 1," gestrichen.
- 6.
- § 52 wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 42 wird folgender Satz angefügt:
„§ 43 Absatz 2 Satz 7 und 8 in der am 29. Oktober 2024 geltenden Fassung ist letztmals für Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2025 zufließen." - b)
- Dem Absatz 44a wird folgender Satz angefügt:
„§ 45a Absatz 5 in der am 29. Oktober 2024 geltenden Fassung ist letztmals für Ersatzbescheinigungen anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2025 ausgestellt werden." - c)
- Absatz 45 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 45d Absatz 3 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist letztmals für Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossen werden."
Ende abweichendes Inkrafttreten
Zitierungen von Artikel 33 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 33 BEG IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEG IV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 74 BEG IV Inkrafttreten
... in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 2 und 5, Artikel 4 Nummer 3, die Artikel 8, 10 Nummer 2, Artikel 33 Nummer 1 bis 3, 5 und 6 , Artikel 39 Nummer 2 und Artikel 66 Nummer 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 386
Artikel 1 ExMinFG 2025 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 32 Absatz 6 Satz ...
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