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§ 33 - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 05.04.1965 BGBl. I S. 213; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.10.1965; FNA: 925-1 Pflichtversicherung im Straßenverkehr
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§ 33 Anpassung an Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Verordnungsermächtigung



Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Verweise auf Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in diesem Gesetz an geänderte Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzupassen, soweit

1.
die Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufgrund von Verordnungsermächtigungen nach dem Straßenverkehrsgesetz geändert wird und

2.
die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, auf die durch dieses Gesetz verwiesen wird, durch eine Verordnung nach Nummer 1 durch inhaltsgleiche Regelungen zur Definition von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie den Anforderungen an deren Zulassung zur Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen ersetzt werden.





 

Frühere Fassungen von § 33 Pflichtversicherungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.04.2024Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
vom 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 33 Pflichtversicherungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 PflVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 1 AuslPflVNOG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
...  31. Der bisherige § 16 wird durch die folgenden §§ 32 und 33 ersetzt: „§ 32 Anwendungsbestimmung; Übergangsregelung (1) ... die bis einschließlich 16. April 2024 geltenden Vorschriften anzuwenden. § 33 Anpassung an Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Verordnungsermächtigung ...