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§ 34
Mail bei Änderungen
§ 34 - Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020
BGBl. I S. 166
, 184 (
Nr. 7
)
Geltung ab 01.09.2020; FNA: 7133-6
Waffen
1 weitere Fassung
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 11 Vorschriften zitiert
Abschnitt 7 Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
§ 33
←
§ 34 Übergangsvorschrift
§ 25 Absatz 3
ist ab dem 1. Dezember 2020 anzuwenden.
§ 33
←
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