Artikel 35 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 35 Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes


Artikel 35 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 JFDG § 12

In § 12 Satz 1 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 644) geändert worden ist, werden die Wörter „erheben und" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 35 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 35 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 47 SozERG Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (vom 01.10.2021)
... Jugendfreiwilligendienstegesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), das zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 Nummer 8 wird wie ...


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