Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 35d - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
| |

§ 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen und Betätigungsraum



(1) Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.

(2) Der Betätigungsraum und der Zugang zum Fahrerplatz bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 35d StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.07.2021Artikel 1 Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2204

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 35d StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35d StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 64 StVZO Lenkeinrichtung, sonstige Ausrüstung und Bespannung
... müssen leicht lenkbar sein. § 35a Absatz 1, Absatz 10 Satz 1 und 4 und § 35d Absatz 1 sind entsprechend anzuwenden, soweit nicht die Beschaffenheit der zu befördernden Güter ...
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 28.07.2021)
... des Fahrzeugführers; 7b. des § 35c über Heizung und Belüftung, des § 35d über Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen, des § 35e Absatz 1 bis 3 ...
§ 72 StVZO Übergangsbestimmungen (vom 03.07.2021)
... ist § 35a in der vor dem 3. Juli 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (5) § 35d Absatz 2 ist für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in ...
Anhang StVZO (vom 03.07.2021)
... c) Richtlinie 2006/119/EG (ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 12). § 35d Absatz 2 Anhang XV der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Artikel 1 55. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen". b) Die Angabe zu § 35d wird wie folgt gefasst: „§ 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an ... b) Die Angabe zu § 35d wird wie folgt gefasst: „ § 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen und Betätigungsraum". c) ... von Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 anerkannt." 11. § 35d wird wie folgt gefasst: „§ 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an ... 1322/2014 anerkannt." 11. § 35d wird wie folgt gefasst: „ § 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen und Betätigungsraum (1) Die ... ist § 35a in der vor dem 3. Juli 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (5) § 35d Absatz 2 ist für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in ... sind folgende Bestimmungen anzuwenden: „ § 35d Absatz 2 Anhang XV der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014."  ...