§ 35f - Biersteuerverordnung (BierStV)

Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-6-4-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 35f Beförderung im Ausfallverfahren


§ 35f hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

1Steht das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem nicht zur Verfügung und kann das vereinfachte elektronische Verwaltungsdokument somit nicht angewendet werden, gelten für das Ausfallverfahren die §§ 25, 27 und 28 entsprechend. 2In diesem Fall sind Ausfalldokumente nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu verwenden.


Text in der Fassung des Artikels 7 Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen G. v. 24. Oktober 2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109 m.W.v. 13. Februar 2023

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Frühere Fassungen von § 35f BierStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 7 Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 24.10.2022 BGBl. I S. 1838

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 35f BierStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35f BierStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BierStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35g BierStV Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung (vom 13.02.2023)
... Lieferung zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet kein Nachweis nach § 35e Absatz 4 oder § 35f in Verbindung mit § 28 Absatz 1 vor, bestätigt das für den zertifizierten ...
§ 52 BierStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... 25 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 4, jeweils auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ... § 22 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1, § 25 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , entgegen § 26 Absatz 3 Satz 1 oder entgegen § 27 Absatz 3 Satz 1 oder § 28 Absatz ... entgegen § 27 Absatz 3 Satz 1 oder § 28 Absatz 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Übermittlung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ... 9. entgegen § 24 Absatz 2 Satz 1, § 25 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , entgegen § 26 Absatz 2 Satz 1, entgegen § 27 Absatz 2 Satz 1 oder § 28 Absatz 2 ... entgegen § 27 Absatz 2 Satz 1 oder § 28 Absatz 2 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 35f , ein Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausfertigt, ... entgegen § 27 Absatz 2 Satz 3 oder § 28 Absatz 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Ausfertigung oder ein Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... 12. entgegen § 25 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 4 oder § 35f Satz 1 , entgegen § 26 Absatz 2 Satz 3 oder § 27 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § ... Satz 1, entgegen § 26 Absatz 2 Satz 3 oder § 27 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... vornimmt, 13. entgegen § 25 Absatz 7 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Eintragung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, ... rechtzeitig vornimmt, 14. entgegen § 27 Absatz 2 Satz 5, auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vermerkt, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments § 35f Beförderung im Ausfallverfahren § 35g Ersatznachweise für die ... § 37 fällt." 44. Nach § 35 werden die folgenden §§ 35a bis 35g eingefügt: „§ 35a Zertifizierter Versender (1) Wer ... nach Absatz 1 als Nachweis, dass die Beförderung des Bieres beendet wurde. § 35f Beförderung im Ausfallverfahren Steht das EDV-gestützte Beförderungs- ... Lieferung zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet kein Nachweis nach § 35e Absatz 4 oder § 35f in Verbindung mit § 28 Absatz 1 vor, bestätigt das für den zertifizierten ... 27 Absatz 4" werden ein Komma und die Wörter „jeweils auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 ," eingefügt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 8 Absatz ... § 22 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1, § 25 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , entgegen § 26 Absatz 3 Satz 1 oder entgegen § 27 Absatz 3 Satz 1 oder § 28 Absatz ... entgegen § 27 Absatz 3 Satz 1 oder § 28 Absatz 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Übermittlung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ... entgegen § 24 Absatz 2 Satz 1, § 25 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , entgegen § 26 Absatz 2 Satz 1, entgegen § 27 Absatz 2 Satz 1 oder § 28 Absatz 2 ... entgegen § 27 Absatz 2 Satz 1 oder § 28 Absatz 2 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 35f , ein Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... entgegen § 27 Absatz 2 Satz 3 oder § 28 Absatz 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Ausfertigung oder ein Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... „12. entgegen § 25 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 4 oder § 35f Satz 1 , entgegen § 26 Absatz 2 Satz 3 oder § 27 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § ... Satz 1, entgegen § 26 Absatz 2 Satz 3 oder § 27 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... „13. entgegen § 25 Absatz 7 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Eintragung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... „14. entgegen § 27 Absatz 2 Satz 5, auch in Verbindung mit § 35f Satz 1 , eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...


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