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§ 36 - Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)

Artikel 1 V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 303-1-5 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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§ 36 Löschung von Dokumenten



1Die Löschung von Dokumenten, die in der elektronischen Urkundensammlung verwahrt werden, muss durch den Notar persönlich bestätigt werden. 2Dies gilt nicht für die Löschung von Dokumenten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.



 

Zitierungen von § 36 NotAktVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 NotAktVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotAktVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und zur Inbetriebnahme der elektronischen Urkundensammlung
G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282
Artikel 5 GReAEVG Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... 39a Übergangsvorschrift § 2 Nummer 1 bis 4 sowie die §§ 31 bis 39 sind erst ab dem 1. Juli 2022 anzuwenden." 3. Dem § 50 Absatz 1 wird ...

Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
Artikel 7 ElPräsBeurkG Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... nach § 16b" durch die Angabe „einem nach § 8 Absatz 2, § 16b oder § 36 Absatz 2" ersetzt. 2. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 8, 36 und 38" durch die Angabe „§ 8 Absatz 1 und § 36 Absatz 1" ersetzt. ... die Angabe „§§ 8, 36 und 38" durch die Angabe „§ 8 Absatz 1 und § 36 Absatz 1" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 16b" durch ... die Angabe „§ 16b" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2, §§ 16b und 36 Absatz 2 " ersetzt. c) Nummer 4 Buchstabe a wird durch den folgenden Buchstaben a ...