§ 37 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 16 BükrEG Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 37 wie folgt gefasst: „§ 37 (weggefallen)". 2. In § 35 ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 37 wie folgt gefasst: „§ 37 (weggefallen)". 2. In § 35 Absatz 8 Satz 2 wird die Angabe „§ ... 37 (weggefallen)". 2. In § 35 Absatz 8 Satz 2 wird die Angabe „§ 37 " durch die Wörter „§ 35 Absatz 1 Nummer 7 des ... 35 Absatz 1 Nummer 7 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt. 3. § 37 wird ...
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