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Artikel 38 - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)

Artikel 38 Ausschussverfahren


Artikel 38 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1)
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2)
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.



 

Zitierungen von Artikel 38 Fahrgastrechteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 38 Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Verordnung (EU) 2021/782 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 18 Verordnung (EU) 2021/782 Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung
... zugänglichen Format erstellt. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 38 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. (7) Fahrgäste haben das Recht, ihre ...
Artikel 19 Verordnung (EU) 2021/782 Entschädigung
... zugänglichen Format erstellt. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 38 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. (6) Die Mitgliedstaaten können ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... 36 Artikel 35 Artikel 38 - Artikel 37  ...