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Artikel 39 - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)

Artikel 39 Berichterstattung


Artikel 39 wird in 1 Vorschrift zitiert

Bis zum 7. Juni 2026 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung der Verordnung und deren Ergebnisse Bericht.

Dem Bericht werden die gemäß dieser Verordnung erteilten Informationen zugrunde gelegt. Erforderlichenfalls werden dem Bericht geeignete Vorschläge beigefügt.



 

Zitierungen von Artikel 39 Fahrgastrechteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 39 Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Verordnung (EU) 2021/782 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
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