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§ 395 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger



(1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach

1.
den §§ 174 bis 182, 184i bis 184k des Strafgesetzbuches,

2.
den §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches, die versucht wurde,

3.
den §§ 221, 223 bis 226a und 340 des Strafgesetzbuches,

4.
den §§ 232 bis 238, 239 Absatz 3, §§ 239a, 239b und 240 Absatz 4 des Strafgesetzbuches,

5.
§ 4 des Gewaltschutzgesetzes,

6.
§ 142 des Patentgesetzes, § 25 des Gebrauchsmustergesetzes, § 10 des Halbleiterschutzgesetzes, § 39 des Sortenschutzgesetzes, den §§ 143 bis 144 des Markengesetzes, den §§ 51 und 65 des Designgesetzes, den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes, § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

(2) Die gleiche Befugnis steht Personen zu,

1.
deren Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine rechtswidrige Tat getötet wurden oder

2.
die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172) die Erhebung der öffentlichen Klage herbeigeführt haben.

(3) Wer durch eine andere rechtswidrige Tat, insbesondere nach den §§ 185 bis 189, 229, 244 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4, §§ 249 bis 255 und 316a des Strafgesetzbuches, verletzt ist, kann sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.

(4) 1Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig. 2Er kann nach ergangenem Urteil auch zur Einlegung von Rechtsmitteln geschehen.

(5) 1Wird die Verfolgung nach § 154a beschränkt, so berührt dies nicht das Recht, sich der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschließen. 2Wird der Nebenkläger zum Verfahren zugelassen, entfällt eine Beschränkung nach § 154a Absatz 1 oder 2, soweit sie die Nebenklage betrifft.





 

Frühere Fassungen von § 395 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 2 Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
vom 09.10.2020 BGBl. I S. 2075
aktuell vorher 26.04.2019Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
vom 18.04.2019 BGBl. I S. 466
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 2 Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2442
aktuell vorher 10.11.2016Artikel 2 Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
vom 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 5 Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
vom 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
aktuell vorher 28.09.2013Artikel 2 47. Strafrechtsänderungsgesetz (47. StrÄndG)
vom 24.09.2013 BGBl. I S. 3671
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 2. Opferrechtsreformgesetz
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
aktuell vorher 31.03.2007Artikel 2 Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (40. StrÄndG)
vom 22.03.2007 BGBl. I S. 354
aktuellvor 31.03.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 395 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 395 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 171 StPO Einstellungsbescheid (vom 31.12.2015)
... und Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend für Verletzte, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt wären, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage ...
§ 396 StPO Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis zum Anschluss (vom 25.07.2015)
... als Nebenkläger nach Anhörung der Staatsanwaltschaft. In den Fällen des § 395 Abs. 3 entscheidet es nach Anhörung auch des Angeschuldigten darüber, ob der Anschluß aus ...
§ 397a StPO Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe (vom 01.01.2021)
... verletzt oder Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 ist, 3. durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 226a, 234 bis 235, 238 bis ...
§ 397b StPO Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung (vom 13.12.2019)
... Regel bei mehreren Angehörigen eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 vor. (2) Vor der Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen ...
§ 406d StPO Auskunft über den Stand des Verfahrens (vom 26.11.2019)
... Interesse der betroffenen Person am Ausschluss der Mitteilung vorliegt; in den in § 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3, in denen der Verletzte zur ... in den in § 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3 , in denen der Verletzte zur Nebenklage zugelassen wurde, bedarf es der Darlegung eines ...
§ 406e StPO Akteneinsicht (vom 01.07.2021)
... besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. In den in § 395 genannten Fällen bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht. (2) ... Verfahren erheblich verzögert würde, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft in den in § 395 genannten Fällen den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat. (3) ...
§ 406h StPO Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten (vom 13.12.2019)
... Nach § 395 zum Anschluss mit der Nebenklage Befugte können sich auch vor Erhebung der öffentlichen ...
§ 406i StPO Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren (vom 31.12.2015)
... Strafantrag stellen; 2. sie können sich unter den Voraussetzungen der §§ 395 und 396 oder des § 80 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes der erhobenen öffentlichen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
§ 187 GVG (vom 19.10.2017)
... sind zu dokumentieren. (4) Absatz 1 gilt entsprechend für Personen, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt sind, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage ...

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 80 JGG Privatklage und Nebenklage (vom 13.12.2019)
... mit § 252 oder § 255 des Strafgesetzbuches. Im Übrigen gelten § 395 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 und 5 und §§ 396 bis 402 der Strafprozessordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 23 2. JustizModG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... 252 oder § 255 des Strafgesetzbuchs, verletzt worden ist. Im Übrigen gelten § 395 Abs. 2 Nr. 1 und §§ 396 bis 402 der Strafprozessordnung entsprechend."  ...

2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... 5" ersetzt. 24. § 243 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 25. § 395 wird wie folgt gefasst: „§ 395 (1) Der erhobenen ... 2 wird aufgehoben. 25. § 395 wird wie folgt gefasst: „§ 395 (1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann ... oder Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 ist, 3. durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 234 bis 235, ... 28. In § 406d Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „§ 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c und d und Nr. 2 genannten Fällen" durch die Wörter ... 1 Buchstabe a, c und d und Nr. 2 genannten Fällen" durch die Wörter „§ 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3, in ... 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3, in denen der Verletzte zur Nebenklage zugelassen wurde," ersetzt. 29. ... erheblich verzögert würde, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft in den in § 395 genannten Fällen den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat."  ... 31. § 406g Absatz 1 bis 3 wird wie folgt gefasst: „(1) Nach § 395 zum Anschluss mit der Nebenklage Befugte können sich auch vor Erhebung der öffentlichen ... auch darauf hinzuweisen, dass sie 1. sich unter den Voraussetzungen der §§ 395 und 396 dieses Gesetzes oder des § 80 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes der erhobenen ...

3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... und Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend für Verletzte, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt wären, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage ... stellen; 2. sie können sich unter den Voraussetzungen der §§ 395 und 396 oder des § 80 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes der erhobenen öffentlichen ...

47. Strafrechtsänderungsgesetz (47. StrÄndG)
G. v. 24.09.2013 BGBl. I S. 3671, 2014 I 12
Artikel 2 47. StrÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 28.09.2013)
... (BGBl. I S. 3533) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 395 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „226" durch die Angabe „226a" ersetzt. ...

Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2442
Artikel 2 55. StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... dauerhaft genutzte Privatwohnung nach § 244 Absatz 4," vorangestellt. 2. In § 395 Absatz 3 wird nach den Wörtern „244 Absatz 1 Nummer 3," die Angabe „Absatz 4," ...

Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Artikel 2 50. StrÄndG Folgeänderungen
... durch die Angabe „§§ 174 bis 184j" ersetzt. 7. In § 395 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „182" durch die Angabe „182, 184i und ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... Wort „Designgesetz" ersetzt. (4) In § 374 Absatz 1 Nummer 8 und § 395 Absatz 1 Nummer 6 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 ...

Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2121; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Artikel 1 StraVMoG Änderung der Strafprozessordnung
... Regel bei mehreren Angehörigen eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 vor. (2) Vor der Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen Rechtsanwalts ...

Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 513
Artikel 2 FührAufsRuaÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... Interesse des Betroffenen am Ausschluss der Mitteilung vorliegt; in den in § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c und d und Nr. 2 genannten Fällen bedarf es der Darlegung eines ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1938
Artikel 1 BeVReStG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... zu dokumentieren. (4) Absatz 1 gilt entsprechend für Personen, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt sind, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... 394 Bekanntmachung an den Beschuldigten Zweiter Abschnitt Nebenklage § 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger § 396 Anschlusserklärung; Entscheidung ...

Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (40. StrÄndG)
G. v. 22.03.2007 BGBl. I S. 354
Artikel 2 40. StrÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... oder eine Bedrohung (§ 241 des Strafgesetzbuches),". 3. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e werden nach dem Wort „nach" die Wörter „§ 238 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 466
Artikel 3 GeschGehGEG Änderung der Strafprozessordnung
... § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" ersetzt. 2. In § 395 Absatz 1 Nummer 6 werden die Wörter „und den §§ 16 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren ...

Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
G. v. 09.10.2020 BGBl. I S. 2075
Artikel 2 59. StrÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... die Wörter „und von Persönlichkeitsrechten" eingefügt. 3. In § 395 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „184i und 184j" durch die Angabe „184i bis 184k" ersetzt. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Opferschutzgesetz
G. v. 18.12.1986 BGBl. I S. 2496; aufgehoben durch Artikel 68 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 11 OpferSchG Überleitungsvorschriften
... Gesetzes die öffentliche Klage bereits erhoben, so bleibt die Befugnis, sich nach § 395 Abs. 1 der Strafprozeßordnung in der bisherigen Fassung der erhobenen öffentlichen ...