§§ 399 bis 403 (weggefallen)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 2 ArbGrdFortG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 235b (weggefallen)". d) Die Angabe „§§ 397 bis 403 (weggefallen)" wird durch die Angaben „§ 397 Automatisierter ... „§ 397 Automatisierter Datenabgleich §§ 398 bis 403 (weggefallen)" ersetzt. 1a. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 wird das Wort ... oder dem Bezug von Leistungen stehen." 8. Die Angabe „§§ 397 bis 403 (weggefallen)" wird durch die Angabe „§§ 398 bis 403 (weggefallen)" ... 397 bis 403 (weggefallen)" wird durch die Angabe „§§ 398 bis 403 (weggefallen)" ersetzt. 9. Dem § 434j Abs. 2 wird folgender Satz ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/399_SGB_3.htm