Die
Partnerschaftsregisterverordnung vom
16. Juni 1995 (BGBl. I S. 808), die zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 4 werden die Wörter „der Umwandlung in oder auf eine Partnerschaft" durch die Wörter „der Umwandlung oder des Statuswechsels in eine Partnerschaft" ersetzt.
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
- „2.
- Statuswechsel;".
- bb)
- Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden die Nummern 3 und 4.
- c)
- In Absatz 6 wird das Wort „Unternehmensregister" durch das Wort „Register" ersetzt.