Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2025 aufgehoben

§ 3 - Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (6. AÜGLohnV k.a.Abk.)

V. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 333
Geltung ab 01.11.2024 bis 30.09.2025; FNA: 810-31-3-6 Arbeitsförderung

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Oktober 2025 6. AÜGLohnV

Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.

Anzeige