Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.11.2019 aufgehoben
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§ 3 - Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMFWidVertrAnO)

B. v. 12.06.2017 BGBl. I S. 1879 (Nr. 39); aufgehoben durch § 3 A. v. 08.11.2019 BGBl. I S. 1624
Geltung ab 25.06.2017; FNA: 2030-14-216 Beamte
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 25. Juni 2017 BMFWidVertrAnO

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei beamtenrechtlichen Klagen im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Januar 2016 (BGBl. I S. 120) außer Kraft.



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