(1) Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, vor der Einreise der zuständigen Behörde folgende Angaben durch Nutzung des Einreiseportals mitzuteilen (digitale Einreiseanmeldung):
- 1.
- ihre personenbezogenen Angaben nach § 2 Nummer 16 des Infektionsschutzgesetzes,
- 2.
- das Datum ihrer voraussichtlichen Einreise,
- 3.
- ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise,
- 4.
- das für die Einreise genutzte Reisemittel und vorliegende Informationen zum Sitzplatz,
- 5.
- Angaben, ob ein Impfnachweis vorliegt,
- 6.
- Angaben, ob ein Testnachweis beziehungsweise Genesenennachweis vorliegt, und
- 7.
- Angaben, ob bei ihnen typische Anhaltspunkte für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen.
(2) Sofern eine digitale Einreiseanmeldung aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung nicht möglich war, ist stattdessen eine vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach dem Muster der Anlage bei der Einreise mitzuführen.
§ 7 CoronaEinreiseV Vorlage- und Übermittlungspflichten ... digitalen Einreiseanmeldung oder die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 und 2. bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet, einem Virusvariantengebiet oder auf ... 1 auch noch während der Beförderung erfolgen. Das Vorliegen einer Ausnahme von § 3 Absatz 1 oder § 5 Absatz 1 ist auf Verlangen des Beförderers glaubhaft zu machen. (2) ... digitalen Einreiseanmeldung oder die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 und 2. bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet, einem Virusvariantengebiet oder auf ... ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis. Das Vorliegen einer Ausnahme von § 3 Absatz 1 oder § 5 Absatz 1 ist auf Verlangen der mit der polizeilichen Kontrolle des ... erfolgt die Anforderung im Rahmen der Einreisekontrolle. (3) Im Fall des § 3 Absatz 2 ist die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung zum Zwecke der Kontrolle und ... der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, haben, wenn sie nach § 3 zu einer Anmeldung verpflichtet sind, folgenden Nachweis unverzüglich nach dessen Vorliegen ...
§ 9 CoronaEinreiseV Pflichten der Beförderer im Zusammenhang mit der Beförderung ... digitalen Einreiseanmeldung oder die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 zu kontrollieren. Diese sind im Rahmen der betrieblichen und technischen ... Angaben zu prüfen. Die vollständig ausgefüllten Ersatzmitteilungen nach § 3 Absatz 2 sind bei Beförderungen aus einem Schengen-Staat einzusammeln und unverzüglich durch die ... digitalen Einreiseanmeldung oder die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 im Rahmen der Einreisekontrolle der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden ... Anforderung hin vorzulegen ist und die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 an diese zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung und Überlassung an die ... digitalen Einreiseanmeldung oder keine vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 vorgelegt haben; dies gilt auch, wenn nach Prüfung nach Satz 2 die angegebenen Daten ...
§ 13 CoronaEinreiseV Ordnungswidrigkeiten ... Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ...