Artikel 3 - Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)

Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. April 2018 ArbGG § 52, § 72

Das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3356) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 52 Satz 4 wird die Angabe „Satz 2" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 2 bis 5, Absatz 2 und 4" ersetzt.

2.
In § 72 Absatz 6 werden nach der Angabe „§ 63" die Wörter „dieses Gesetzes" und nach den Wörtern „Urteilen in Tarifvertragssachen" die Wörter „und des § 169 Absatz 3 und 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen bei der Entscheidungsverkündung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 EMöGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EMöGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMöGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 EMöGG Übergangsvorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die ...
Artikel 6 EMöGG Inkrafttreten
... des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 1 sowie die Artikel 2, 3 und 4 treten sechs Kalendermonate nach der Verkündung in ...


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