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§ 3 - Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Artikel 3 G. v. 15.11.2022 BGBl. I S. 2035, 2051 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 19.11.2022; FNA: 752-14 Elektrizität und Gas
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§ 3 Vorläufige Leistung des Erdgaslieferanten auf die Entlastung bei Letztverbrauchern mit Standardlastprofil



(1) 1Der Erdgaslieferant hat bei Letztverbrauchern, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, eine vorläufige Leistung nach den Absätzen 2 und 3 auf die Entlastung nach § 2 zu erbringen. 2Soweit eine vorläufige Leistung nach Satz 1 erfolgt, ist diese mit dem Anspruch des Letztverbrauchers nach § 2 zu verrechnen. 3Eine Abweichung der vorläufigen Leistung gegenüber dem sich aus § 2 Absatz 2 ergebenden Entlastungsbetrag ist in der Rechnung des Erdgaslieferanten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 gegenüber dem Letztverbraucher auszugleichen. 4Die vorläufige Leistung ist in der Rechnung entsprechend § 40 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes gesondert auszuweisen.

(2) 1Bei einer für den Monat Dezember 2022 vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung kann die vorläufige Leistung durch den Erdgaslieferanten dadurch erbracht werden, dass der Erdgaslieferant die Auslösung eines für den Monat Dezember 2022 vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgangs unterlässt, auf die Überweisung einer vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung durch den Letztverbraucher verzichtet oder einen Betrag in Höhe der jeweils für den Monat Dezember 2022 vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung unverzüglich gesondert an den Letztverbraucher zurücküberweist. 2Veranlasst der Letztverbraucher selbst eine Zahlung, hat der Erdgaslieferant diese Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes zu verrechnen.

(3) In den Fällen, die nicht von Absatz 2 erfasst sind, ist der Erdgaslieferant verpflichtet und berechtigt,

1.
als vorläufige Leistung im Januar 2023 auf die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder einer Abschlagszahlung für diesen Monat entsprechend der Regelung des Absatzes 2 zu verzichten oder

2.
den Entlastungsbetrag nach § 2 Absatz 2 Satz 2 und 3 bis zum 31. Januar 2023 an den Letztverbraucher gesondert auszuzahlen.

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Zitierungen von § 3 EWSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EWSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EWSG Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher
... nach Absatz 2 durch den Erdgaslieferanten ermittelte einmalige Entlastungsbetrag ist, sofern § 3 keine andere Regelung trifft, zugunsten des Letztverbrauchers spätestens mit der ersten ... den Monat Dezember 2022 nach den Absätzen 1 bis 3 sowie die vorläufige Leistung nach § 3 zu informieren. Die Informationen müssen einfach auffindbar sein, einen Hinweis auf ... eine Gutschrift oder Verrechnung des Entlastungsbetrages oder die vorläufige Leistung nach § 3 nicht anzuwenden. Gegen den Anspruch des Letztverbrauchers auf den einmaligen ...
§ 5 EWSG Weitergabe der Entlastungen bei Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümergemeinschaften (vom 03.08.2023)
... die erhaltenen Informationen sowie über die Höhe der vorläufigen Leistung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 oder über die Höhe der Entlastung nach § 4 Absatz 1 zu unterrichten und darauf ...
§ 7 EWSG Vorauszahlungen an Erdgaslieferanten
... haben in Höhe der Entlastungsbeträge nach § 2 Absatz 2 Satz 4 und 5, sowie der nach § 3 gewährten vorläufigen Leistungen einen Anspruch auf eine Vorauszahlung auf den ...
§ 10 EWSG Endabrechnung bei Lieferanten, Erstattungsanträge von Erdgaslieferanten und Nachprüfungsverfahren bei Lieferanten
... kann der Beauftragte Prüfungshandlungen zur Einhaltung der Verpflichtungen der §§ 2 bis 4 sowie der Richtigkeit der in den Anträgen nach den §§ 8 und 9 sowie nach ...
§ 11 EWSG Sozialrechtliche Regelung
... zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, von ihrem Erdgaslieferanten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 die für den Monat Dezember 2022 vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung ... (2) Unterlässt der Erdgaslieferant bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Alternative 1 die Auslösung des Zahlungsvorgangs für den Monat Dezember 2022, ist der ... (4) Erhalten Personen im Sinne des Absatzes 1 eine vorläufige Leistung nach § 3 Absatz 3 , sind die Absätze 1 und 2 entsprechend ...
§ 12 EWSG Unpfändbarkeit
... § 2 und b) auf die vorläufige Leistung auf diesen Entlastungsanspruch nach § 3 , 2. Ansprüche der Kunden auf Kompensation nach § 4 sowie 3. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... des Erdgaslieferanten auf die Entlastung bei Letztverbrauchern mit Standardlastprofil nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes , die finanzielle Kompensation nach § 4 Absatz 1 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes ... Satz 1 zuzuordnen, gelten für deren Besteuerung die in den Rechnungen nach § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 1 Satz 4 und nach § 4 Absatz 2 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes als Kostenentlastung ...