§ 3 - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 337
Geltung ab 01.12.2010; FNA: 8053-6-34 Sonstige Vorschriften
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§ 3 (aufgehoben)


§ 3 hat 3 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung V. v. 17. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 337 m.W.v. 20. Dezember 2025

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Frühere Fassungen von § 3 GefStoffV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2025Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
vom 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 337
aktuell vorher 05.12.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
vom 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
aktuell vorher 19.11.2016Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
vom 15.11.2016 BGBl. I S. 2549
aktuellvor 19.11.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 GefStoffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GefStoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GefStoffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Artikel 1 GefStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... „Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung" ersetzt. 4. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe q ...

Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 337
Artikel 1 GefStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 3 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 3 (weggefallen)". 2. ... wird die Angabe zu § 3 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 3 (weggefallen) ". 2. § 2 Absatz 1 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:  ... gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3a des Chemikaliengesetzes,". 3. § 3 wird gestrichen. 4. In § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „nach ... 3 wird gestrichen. 4. In § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „nach § 3 " gestrichen. 5. In § 11 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „in § 17 ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Artikel 2 LuftPersRÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
...  b) radioaktiven Stoffen, gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen , Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung ...

Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 2 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen , von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 ArbSchRAnpV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen". b) Die ... a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen". b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:  ... 3 werden die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Nummer 11" und das Wort „Zubereitungen" durch das Wort „Gemische" ... 4 werden die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 2" durch die Angabe „§ 3 Nummer 12" und die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe ... und die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Nummer 11" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 wird das Wort ... dass Brände oder Explosionen entstehen können." 4. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen (1) ... 4. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen (1) Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
neugefasst durch B. v. 13.06.2003 BGBl. I S. 867; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94
Anhang ChemVerbotsV (zu § 1) (vom 01.06.2012)
...  Flüssige Stoffe und Zubereitungen, die nach § 3 der Gefahrstoff- verordnung als gefährlich einzu- stufen sind 1. Stoffe ...


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