§ 3 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 337
Artikel 1 GefStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 3 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 3 (weggefallen)". 2. ... wird die Angabe zu § 3 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 3 (weggefallen) ". 2. § 2 Absatz 1 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: ... gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3a des Chemikaliengesetzes,". 3. § 3 wird gestrichen. 4. In § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „nach ... 3 wird gestrichen. 4. In § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „nach § 3 " gestrichen. 5. In § 11 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „in § 17 ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 ArbSchRAnpV Änderung der Gefahrstoffverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen". b) Die ... a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen". b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: ... 3 werden die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Nummer 11" und das Wort „Zubereitungen" durch das Wort „Gemische" ... 4 werden die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 2" durch die Angabe „§ 3 Nummer 12" und die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe ... und die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Nummer 11" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 wird das Wort ... dass Brände oder Explosionen entstehen können." 4. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen (1) ... 4. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen (1) Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische ...
Zitate in aufgehobenen TitelnChemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
neugefasst durch B. v. 13.06.2003 BGBl. I S. 867; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94
Anhang ChemVerbotsV (zu § 1) (vom 01.06.2012) ... Flüssige Stoffe und Zubereitungen, die nach § 3 der Gefahrstoff- verordnung als gefährlich einzu- stufen sind 1. Stoffe ...
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