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§ 3 - HNS-Gesetz (HNSG)

Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079, 5241 (Nr. 47)
Geltung ab 27.07.2021, abweichend siehe Artikel 11; FNA: 2129-68 Umweltschutz
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§ 3 Verordnungsermächtigung



1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt durch Rechtsverordnung Bestimmungen über

1.
die Voraussetzungen für die Ausstellung, Gültigkeit und Einziehung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung,

2.
das Verfahren bei der Ausstellung und Einziehung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung,

3.
die gebührenpflichtigen Tatbestände für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen aufgrund dieses Gesetzes oder einer Rechtsverordnung nach den Nummern 1 und 2, die Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung.

2In einer Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 2 können insbesondere die Mitteilungspflichten des Eigentümers eines Schiffes im Verfahren der Ausstellung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung, auch hinsichtlich nach Ausstellung eintretender Umstände, und im Verfahren der Einziehung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung geregelt werden.



 

Zitierungen von § 3 HNSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HNSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HNSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 HNSG Behördliche Zuständigkeiten; Gebühren und Auslagen
... § 2 Absatz 2 und 3 und die nach § 3 erlassenen Rechtsverordnungen werden durch den Bund ausgeführt. Die Wahrnehmung der ...
§ 12 HNSG Bußgeldvorschriften
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer Rechtsverordnung nach § 3 Satz 2 oder einer vollziehbaren Anordnung aufgrund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079, 5241
Artikel 11 HNSGEG Inkrafttreten (vom 27.07.2021)
... Am 27. Juli 2021 treten in Kraft: 1. in Artikel 1 die §§ 2, 3 , 6, 7, 8 und 12 Absatz 1 Nummer 1 und 4 sowie Absatz 2 und 3 des HNS-Gesetzes und 2. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
B. v. 16.12.2021 BGBl. I S. 5241
Berichtigung HNSGEGBer
...  2. In Artikel 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind die Wörter „§§ 2, 3 , 6, 7 und 12 Absatz 1 Nummer 1 und 4" durch die Wörter „§§ 2, 3, 6, 7, 8 ... 2, 3, 6, 7 und 12 Absatz 1 Nummer 1 und 4" durch die Wörter „§§ 2, 3 , 6, 7, 8 und 12 Absatz 1 Nummer 1 und 4" zu ...